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Wichtige Hinweise zum Schulbesuch

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Ausbildungsverantwortliche,

 bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen:

Es gilt die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule) vom 31. August 2020. Sie finden diese Verordnung auf der Seite des Kultusministeriums, wenn Sie unserem Link im roten Kasten rechts folgen.

– Nach dieser Verordnung ist es Pflicht, auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Abstandsgebot gilt zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern nicht.

Sie dürfen nicht am Schulbetrieb teilnehmen, wenn Sie in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder wenn Sie die typischen Symptome (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmack- oder Geruchssinns) einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

– Sollten Sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein, müssen Sie bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne bleiben. Eine Teilnahme am Schulbetrieb ist dann ebenfalls nicht möglich! Eine aktuelle Liste aller Risikogebiete finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.


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