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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Barriere∙freiheit heißt:

Es gibt keine Barrieren.

Alle Menschen sollen diese Internet∙seite nutzen können:

Menschen mit und ohne Behinderungen.

Jede öffentliche Stelle muss eine Internet∙seite ohne Barrieren haben.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Städte und Gemeinden.
  • Ämter und Behörden.
  • Öffentliche Schulen.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Verordnung des Sozial∙ministeriums und des Innen∙ministeriums
zur Durch∙führung des Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 10 – Absatz 1.

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere∙freiheit auf ihrer Internet∙seite haben.

Diese Erklärung gilt für die Internet∙seite www.ess-fds.de


Wie barriere∙frei ist diese Internet∙seite?

Es gibt Regeln für Internet∙seiten.

Internet∙seiten dürfen keine Barrieren haben.

Die Eduard-Spranger-Schule Freudenstadt versucht, sich an diese Regeln zu halten.

Texte und Bilder ohne Barrieren zu machen dauert manchmal sehr lange.

Das heißt:

Die Eduard-Spranger-Schule hat es noch nicht ganz geschafft.

Aber die Schule arbeitet daran.

Die Schule möchte alle Texte und Bilder ohne Barrieren machen.


Inhalte mit Barrieren

Diese Inhalte haben noch Barrieren:

  • PDF-Dateien zum Herunter∙laden.
  • Formulare zum Herunter·laden.
  • Land∙karten und Bilder aus der Luft.
  • Es gibt noch keine Videos in Gebärdensprache.
  • Bilder haben teilweise noch keine Beschreibungen.

Erstellung von dieser Erklärung für Barriere∙freiheit

Wir haben diese Erklärung am 07.10.2024 geprüft und verbessert.

Wir prüfen regel∙mäßig:

  • Hat unsere Internet∙seite noch Barrieren?
  • Was können wir besser machen?

Dann verbessern wir die Internet∙seite.


Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet∙seite etwas

  • nicht verstehen
  • nicht lesen
  • nicht hören.

Sie finden unsere Internet∙seite schwer zu benutzen.

Sie haben Fragen zu den Inhalten mit Barrieren.

Dann sagen Sie uns das.

So erreichen Sie uns:

Eduard-Spranger-Schule
Eugen-Nägele-Straße 40
72250 Freudenstadt

Telefon 0 74 41 – 920 22 01

Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Direkt zur Rückmelde-Seite.


Sie haben uns eine Barriere gemeldet? Und niemand hat geantwortet?

Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Verordnung des Sozial∙ministeriums und des Innen∙ministeriums
zur Durch∙führung des Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetzes
Paragraf 8 – Satz 1.


Antworten wir Ihnen nicht?

Dann sagen Sie es der Behinderten∙beauftragten vom Land Baden-Württemberg:

Frau Fischer

Geschäfts∙stelle der Landes∙behinderten∙beauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon 07 11 – 279 – 33 60

Telefon 07 11 – 279 – 33 66

E-Mail poststelle@bfbmb.bwl.de

Web www.behindertenbeauftragter-bw.de

Oder sagen Sie es dem Behinderten∙beauftragten vom Land∙kreis Freuden·stadt:

Herr Schlotter

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behin·derungen im Land·kreis Freuden·stadt.

Herr Schlotter macht das ehrenamtlich.

Das heißt, er macht das freiwillig.

Sein Büro ist im Kreishaus, Ebene 2.

Die Adresse ist Landhausstraße 4 in 72250 Freuden·stadt

Herr Schlotter ist unter dieser Adresse donnerstags von 9 Uhr bis 11 Uhr persönlich erreichbar

Telefon 0 74 41 – 3070 oder 07443 9616555

E-Mail schlotter@ess-fds.de

Website www.kreis-fds.de


Vereine für Menschen mit Behinderungen können vor Gericht verlangen:

Die ganze Internet∙seite muss ohne Barrieren sein.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Landes-Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz
Paragraf 12 – Absatz 1 – Satz 1 – Nummer 4.


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